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Vertretung vor dem Finanzgericht und oberen Finanzbehörden


Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele neue Steuergesetze handwerklich fehlerhaft oder aus einem anderen Grund angreifbar waren.
Auch wurde vom europäischen Gerichtshof schon so manches deutsche Steuergesetz ausgehebelt.

Bei solchen substanzielleren Fällen oder auch einfach bei einer Ungleichbehandlung kommt für Steuerpflichtige der Gang zum Finanzgericht in Frage.
Das ist auch lange nicht so teuer, wie manche Mandanten sich das vielleicht vorstellen.


Viele Fragen sind bereits entschieden worden und müssen daher nicht neu durchgeklagt werden.
Hier verfüge ich über eine umfangreiche Datenbank der DATEV, die viele Fragen bzw. unklare Sachverhalte bereits beantwortet. Dadurch erspare ich Ihnen einen aussichtslosen Gang zum Finanzgericht.

Als Steuerberater ist mir auch gestattet, Sie in der 2. Instanz vor dem Bundesfinanzhof in München, dem höchsten deutschen Steuergericht, zu vertreten.
Sie müssen in einem solchen Fall nicht zu einem Rechtsanwalt wechseln.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.


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