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Vertretung vor dem Finanzgericht und oberen Finanzbehörden Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele neue Steuergesetze handwerklich fehlerhaft oder aus einem anderen Grund angreifbar waren. Bei solchen substanzielleren Fällen oder auch einfach bei einer Ungleichbehandlung kommt für Steuerpflichtige der Gang zum Finanzgericht in Frage. Viele Fragen sind bereits entschieden worden und müssen daher nicht neu durchgeklagt werden. Als Steuerberater ist mir auch gestattet, Sie in der 2. Instanz vor dem Bundesfinanzhof in München, dem höchsten deutschen Steuergericht, zu vertreten. Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. |
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