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Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen mit und ohne Plausibilitätsbeurteilungen
Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen nach § 4(3) EStG


Als Mitglied der DATEV e.G. habe ich zur Anfertigung von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnungen die Profi-Programme der DATEV im Einsatz.

Unter anderem sind dies das Programm Kanzlei-Rechnungswesen mit einer Schnittstelle für das Einspielen von Fremdbuchhaltungen und das Programm Anlag zur Erstellung und Pflege Ihres Anlagevermögens.

Mit den Programmen ist sowohl die Ausgabe der häufigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, als auch eine Rating-Analyse möglich, die den Schemata verschiedener Kreditinstituten entspricht.
So entstehen beim Bankgespräch keine Überraschungen.

Ein umfassender schriftlicher Erläuterungsbericht macht Ihre Zahlen verständlich und nachvollziehbar.
Er gibt zu den einzelnen Bilanzposten genauere Erläuterungen.

Auf Wunsch kann ich Ihren Jahresabschluss auf Plausibilität beurteilen.
Die Plausibilitätsbeurteilung wird von den Kreditinstituten immer öfters gefordert.

Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung erhalten Sie zunächst einen Entwurf zur Besprechung. Erst wenn alle Fragen und Details geklärt sind, wird das Endprodukt in einer auch optisch ansprechenden Form ausgehändigt.

Mit diesem Produkt haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken und Behörden.



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